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Gründung der Korporation

Zur Zeit der sogenannten Regeneration in den Jahren 1830/31, als die vorübergehend abgewerteten Ideale der französischen Revolution eine stürmische Erneuerung erfuhren, was in der machtvollen Ustertag-Demonstration der Landbevölkerung kraftvoll zum Ausdruck kam, wählten 36 Bauern zu Opfikon den einzig richtigen Weg, um wieder zu ihren altverbürgten Rechten der Waldnutzung zu gelangen. Gestützt auf einen Artikel des neuen Gemeindegesetzes von 1831 gründeten sie eine Korporation und verlangten von der Gemeinde die Ausscheidung ihres einstigen Nutzungsgutes.
Auf Grund des vom Regierungsrat des Kantons Zürich ratifizierten Ausscheidungsvertrages erhielt die im Jahre 1836 gebildete Körperschaft von der Gemeinde als wichtigste Abtretung:

• 100 Jucharten
• 3 Vierlig Tannen- und Föhrenholz,
• 68 Jucharten Laubholz
• 88 Jucharten Mattland


Unter dem Namen „Holzkorporation Opfikon“ besteht eine privatrechtliche Korporation mit Teilrechten des kantonalen Rechts im Sinne von § 31 des kanto­nalen Waldgesetzes vom 7. Juni 1998 und §§ 49 - 56 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch vom 2. April 1911.
                   Sitz der Korporation ist Opfikon.

Die Korporation bezweckt die nachhaltige Pflege und vorteilhafte Bewirtschaftung ihres Waldes und der übrigen Vermögenswerte. Insbesondere Liegenschaften kaufen, verkaufen, vermieten, verwalten sowie sichere Finanzanlagen tätigen. Sie kann Handel und Dienstleistungen in der Waldwirtschaft betreiben. Die Bewirtschaftung des Waldes erfolgt nach den Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Forstge­setzgebung.

Mitglieder der Korporation sind die Inhaber von Teilrechten. Das Grundbuchamt führt ein Verzeichnis gemäss Verordnung des Obergerichtes über die Grund­buchführung betreffend die Korporationsteilrechte vom 19. April 1916.